Gesundes Frühstück

Aktuelles 18.09.2026

Für Milch, Honig, Säfte und Marmeladen gelten in der EU nun strengere Auflagen
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Konfitüren müssen demnach 450 Gramm Früchte pro Kilogramm enthalten. Säfte können als zuckerreduziert gekennzeichnet werden, sofern der natürliche Zuckergehalt um mindestens 30 Prozent verringert wurde. Bei Honig muss die Herkunft vorne auf dem Etikett vermerkt sein. Und als „frisch“ beworbene, wärmebehandelte Milch muss sich bis zu drei Wochen im Kühlschrank halten.